© Andreas Weichbrodt
1. Die Planung des Werbestandortes
Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Werbeträger-Standorten und bundesweit
im Aufrag unserer Kooperationspartner unterwegs. Nachdem uns ein potentieller
Standort im Außendienst auffällt und der Eigentümer grundsätzlich interessiert ist,
bewerten wir den Standort nach branchenspezifischen Kriterien und nehmen eine
baurechtliche Vorabprüfung vor. Wir überprüfen die Platzverhältnisse auf dem
Grundstück und legen einen Aufstellpunkt fest.
Optional können Sie uns auch Ihren Standort zur Prüfung anbieten Dazu senden
Sie uns Fotos von Ihrem Standort aus mehreren Perspektiven zu. Anschließend
prüfen wir alle Kriterien für Sie und werten den Standort aus.
2. Das Angebot über die mögliche Nutzung des Grundstückes
Sollte der Standort die allgemeinen Kriterien erfüllen, so wird dieser insbesondere
auf die Vermarktungsqualität ausgewertet. Anschließend erhalten Sie von uns ein für
Sie unverbindliches Angebot für die Nutzung Ihres Grundstückes. Mögliche Punkte
die Ihnen wichtig sind, können gerne individuell besprochen werden. Sollten Sie sich
unsicher sein, auch wegen einer genauen Platzierung des Werbeträgers so
vereinbaren wir gerne einen Ortstermin direkt am Standort um Details festzulegen.
Richtwerte zur möglichen Miethöhe sehen Sie bitte unter Mieteinnahmen.
3. Der Mietvertrag über die Werbeanlage auf Ihrem Grundstück
Sofern Sie mit dem Angebot einverstanden sind, wird ein entsprechender
Mietvertrag ausgestellt. Hier sind alle Punkte der Mietpartnerschaft standardmäßig festgelegt.
Die wichtigsten Punkte sind hier die Miethöhe, die Zahlungsweise und die Laufzeit
der Vereinbarung. Im Vertrag ist ebenfalls festgelegt, dass die komplette
Kostenübernahme durch das Außenwerbeunternehmen erfolgt.
Des Weiteren können hier auch weitere Punkte ergänzt werden wie z.B. der
Ausschluss von Konkurrenzwerbung, Politischer und sittenwidriger Werbung.
4. Der Bauantrag bei der Baubehörde
Nach der Vertragsschließung wird zeitnah das Bauantragsverfahren vom
Außenwerbeunternehmen eingeleitet (selbstverständlich auf dessen Kosten).
Der Baugenehmigungsprozess dauert oftmals mehrere Monate. Die Laufzeit hängt
von vielen Faktoren ab, etwa dem Bundesland und den jeweils gültigen
Baugesetzen, der Antragslage im Bauamt und ob das Bauvorhaben genau den
Vorgaben entspricht, oder ob Ausnahmen besonders geprüft werden müssen.
Sobald eine Entscheidung vom Bauamt vorliegt, werden Sie in Kenntnis gesetzt und
die Werbeanlage wird bei einer Bewilligung anschließend aufgebaut. Der
Aufbautermin wird selbstverständlich rechtzeitig mit Ihnen abgestimmt.
5. Der Aufbau der Werbeanlage und die Aufnahme der Mietzahlung
Der Aufbau wird professionell und fachgerecht durch geschultes Personal ausgeführt.
Wichtig für Sie: Ab dem Tag des Aufbaus der Werbeanlage beginnt die Mietzahlung
und die Laufzeit der Mietpartnerschaft. Sie sichern sich nun auf einfachem Weg
ohne Aufwendungen und Kosten über mehrere Jahre ein Nebeneinkommen durch feste Mieteinnahmen.
Die anschließende Bewirtschaftung mit Plakaten (erfolgt im Dekadenrythmus) und
die Vermarktung des Werbeträgers übernimmt das Außenwerbeunternehmen. Es
werden z.B. folgende Bereiche auf den Werbeanlagen beworben:
Einzelhandelsprodukte, Automobile, Banken, Telekommunikation, Baumärkte,
Möbel, Konzerne, regionale Firmen, Kommunen.